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Konkurrentenklage darf keine Entschuldigung sein

Konkurrentenklage und Bestenauslese – kein Grund für schlechtes Recruiting!

„Das geht bei uns aber so nicht!“
„Wir als Behörde können so etwas aber nicht machen!“

Kennen Sie solche Sätze? Ich höre sie recht häufig, wenn ich meinen Kunden Best Practices anderer Organisationen rund um Personalgewinnung und Employer Branding zeige. Ja, irgendwie ist das schon cool. Aber in der eigenen Organisation? Undenkbar.

Warum eigentlich nicht?

Warum sollten Active Sourcing, individuelles und schnelles Recruiting, glaubwürdiges Personalmarketing nicht auch im Behördenumfeld umzusetzen sein?

Auf meine Nachfragen werden schnell einer oder mehrere der vier folgenden Gründe angeführt. Suchen Sie sich einen aus:

Bestenauslese, Bewerber-verfahrens-anspruch, AGG und Konkurrenten-klage

Der öffentliche Dienst ist nicht anders – nur besonders!

Schwache Argumente:

  • Das AGG gilt auch in jedem anderen Unternehmen.
  • Der Bewerberverfahrensanspruch, also die faire Beurteilung jeder eingehenden Bewerbung sollte selbstverständlich sein. Dies als besondere Herausforderung anzuführen, ist daher nicht haltbar.
  • Wer reicht eine Konkurrentenklage ein? Klagt also gegen die Behörde, die ihn nicht eingestellt hat? Jemand der sich maximal ungerecht behandelt fühlt und frustriert ist. Und wie lässt sich dieser Frust und der Ärger vermeiden? Indem man ein ehrliches Feedback gibt. Also endlich Schluss mit den nichtssagenden Absageschreiben, sondern den Hörer in die Hand nehmen und zumindest die Kandidaten, die im Gespräch waren, anrufen! Schön, dass knapp 15 Prozent der Teilnehmenden auf den Bürgermeisterwochen in Baden-Württemberg genau das tun – und viel Dank dafür erfahren. Das nennt man im Übrigen Wertschätzung.
  • Bis hier hin hat der öffentliche Dienst keinen Grund, sich irgendwie in ein Nischendasein zurückzuziehen. Bleibt die Bestenauslese. Sollten wir nicht immer die oder den Besten auswählen? Ich weiß, dass das Problem die notwendige Dokumentation eines fehlerfreien Auswahlverfahrens ist. Ok, das ist etwas aufwändiger. In Zeiten digitalen Personalmanagements aber auch kein Grund für langsame und schlechte Recruitingprozesse!

Woran liegt es dann, dass sich Behörden und Ämter oft nicht trauen?

Mutlosigkeit. Angst vor Kritik.

Genau darum sind viele Employer Branding Kampagnen so langweilig. Wenn man den Namen der Behörde gegen den der Konkurrenz austauscht, passt es auch. Einheitsbrei.

Mit Gero Hesse habe ich für Saatkorn über diese und weitere Themen rund um die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes im Recruiting gesprochen. Hören Sie doch mal rein:

 

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