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Stellenanzeige des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren

Mitarbeiter/in gesucht – mit dreifachem Medienbruch

Stellenanzeigen, die Art und Weise ihrer Veröffentlichung und das Suchverhalten der Bewerber haben sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt.

Leider scheint das noch nicht bei allen Arbeitgebern angekommen zu sein.

Das folgende Fundstück zeigt exemplarisch warum:

Nachdem Henner Knabenreich mit Beispielen aus der Personalgewinnung des öffentlichen Dienstes vorgelegt hat (dazu unten mehr), habe ich auf Twitter versprochen, auch mal wieder etwas beizutragen.

Mein Ziel ist es, dass wir gemeinsam daraus lernen und es zukünftig besser machen. Finden tue ich ja regelmäßig – nun ja, sagen wir – diskussionsfähige Beispiele. Aber leider fehlt meist die Zeit. Jetzt aber habe ich diese Anzeige für Euch:

Stellenanzeige des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren
Stellenanzeige des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren als „Hinweisanzeige“

Warum das nicht gut ist? Weiterlesen!

Die Stellenanzeige – ein geschichtlicher Abriss

Mit Blick auf die Ausschreibungen (im öffentlichen Dienst) lässt sich feststellen, dass sich Stellenanzeigen verändert haben:

  • Es begann wohl mit dem Ausruf des Herolds, dass es da etwas zu tun gibt in den Behörden.
  • Es folgten die Amtstafeln. Bis heute sind vielerorts die Stellenanzeigen dort zu finden.
  • Dann kamen die Anzeigen in den Tageszeitungen. Teuer war das. Also hat man für die Stellenanzeigen die kleinstmöglichste Schrift genommen. Weißraum galt als unnütz und wurde konsequent vermieden. Dieses Layout von Stellenanzeigen hält sich tapfer bis heute. Das Fundstück fällt in diese Kategorie.
  • Das Internet kam auf. Auch darauf reagierte man in den Personalämtern der Behörden. Die Stellenanzeige für die Tageszeitung wurde nun auch auf die eigene Webseite gestellt. Allerdings hat man dafür die Anzeigen in keiner Weise angepasst. Es blieb bei Format und Wording. Nur zögerlich erstellen Behörden eigene Webseiten pro Anzeige. Auch dafür bietet das Fundstück einiges.
  • Es folgte der Aufstieg der Online-Stellenbörsen. Die sind vergleichsweise günstig. Aber dennoch nimmt manch Behörde IMMER die kostenlosen Anbieter. Wann war das letzte Mal „kostenlos“ wirklich „gut“? Umformuliert oder neu gestaltet wurde aber auch jetzt immer noch nicht viel.
  • Mobile Jobsuche über Google ist zwar mehr als ein Trend, dennoch gibt es flächendeckend bisher kaum eine Reaktion bei den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes zur Anpassung der Stellenanzeigen.
Anteil der Befragten, die ein Smartphone oder Tablet bei der Jobsuche nutzen, in Deutschland im Jahr 2014, Statista
Anteil der Befragten, die ein Smartphone oder Tablet bei der Jobsuche nutzen, in Deutschland im Jahr 2014, Statista

Medienbruch Nr. 1 – die Hinweisanzeige

Mit dem Aufkommen der Onlinebörsen reifte folgende Erkenntnis:

Die Anzeige in der Tageszeitung ist sehr teuer. Also stellte man die Stellenanzeige auf die eigene Webseite. Um dennoch in der Zeitung zu schalten, bastelt man Hinweisanzeigen wie in diesem Fundstück.

Hinweisanzeigen sind Stellenanzeigen, die nur extrem wenig Informationen bieten. Man erwartete, dass der Leser dennoch so begeistert ist, das er sich von dieser Kurz-Anzeige animiert fühlt, per ausgeschriebener Internetadresse auf die „große“ Anzeige zu klicken.

Nur lassen sich Internetlinks in Zeitungen sehr schlecht anklicken. Der klassische Medienbruch Nr. 1.

Der interessierte Leser muss die Anzeige herausreißen, die Zeitung im Ganzen mitnehmen oder sich den Link merken, bis er wieder online ist. Ist das zu erwarten? Da müsste der Job schon extrem spannend oder die Not groß sein.

Das Problem ist, dass eine solch verkürzte Anzeige kaum Informationen bietet, warum sich der Leser bewerben sollte. Was mach den Arbeitgeber aus? Was bietet er? Welches sind die konkreten Aufgaben? Fehlanzeige. Dem üblichen Nutzerverhalten entspricht das jedenfalls nicht.

Medienbruch Nr. 2 – Internet + PDF = #Neuland

Dieses Fundstück ist aber nicht nur in der Zeitung zu finden, sondern ist tatsächlich auch online erreichbar unter LINK.

Das ist grundsätzlich mal gut. Denn Jobsuche erfolgt heute online. Sieht man daran, dass der Stellenanteil in der Tageszeitung inzwischen kaum über zwei Seiten hinauskommt.

Aber in welchem Format hat man die Stellenanzeige online gestellt? Tatsächlich wurde das selbe PDF als Hinweisanzeige, welches an die Redaktionen der Zeitungen versendet wurde, hochgeladen: Medienbruch Nr. 2.

Das mag einfach sein, macht aber keinen Sinn. Denn im Internet habe ich Platz! Da kostet Weißraum nichts! Daher braucht wirklich niemand eine Hinweisanzeige im Internet.

Medienbruch Nr. 3 – Und ewig währt das PDF

Richtig schwierig wird es, wenn diese Internetadresse erneut zu einer PDF-Anzeige führt, wie in diesem Fundstück. Medienbruch Nr. 3.

Zum Beispiel strafen Suchmaschinen bei der Jobsuche PDFs in der Trefferliste ab und sortieren sie nach hinten. Besser kann man die Stellenanzeige nicht verstecken.

Nicht nur das Layout dieses zweiten PDF schreckt dann ziemlich sicher auch den letzten Interessenten ab.

Die Klassiker – Mitarbeiter, interne Begriffe  und Organigramm

Diese Anzeige des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr zieht dann mit einem Stellentitel „Mitarbeiter/in“, internen Begriffen wie „Geschäftsbereich“ und mit der Abbildung der Organisationseinheit im Stellentitel alle Register.

Ich bin überzeugt davon, dass „Sachgebiet IZ4“ wirklich niemand in eine Suchmaschine eingibt. Ich erspare mir hier aber weitere Erläuterungen, warum das nicht gut ist, und verweise sehr gerne auf Henner mit seinem Blog hier und hier.

Was wir daraus lernen können

Insgesamt bestätigt dieses Fundstück meine These: Der Fachkraftmängel im öffentlichen Dienst ist hausgemacht!

Folgende Tipps für Stellenanzeigen lassen sich daraus ableiten:

  • Keine PDF-Anzeigen
  • Ich mag Print. Auch für Stellenanzeigen. Wenn es die Zielgruppe erreicht. Sollte das hier so sein, dann ist das Geld gut angelegt, um eine vollständige Anzeige zu schalten. Wenn nicht, macht auch eine Hinweisanzeige keinen Sinn.
  • Keine PDF-Anzeigen
  • Keine internen Begriffe, keine Organisationseinheiten und keine Verfahrensnummern in den Stellentitel. Nie.
  • Wenn es dennoch wirklich eine Hinweisanzeige in Print sein muss, dann muss der Link zur großen Anzeigen so kurz und prägnant sein, dass man ihn sich merken kann. Ein PDF zu verlinken….siehe Tipp 1 und 3
  • Hinweisanzeigen im Web machen keinen Sinn. Nie.
  • „Mitarbeiter“,  „Sachbearbeiter“ oder „Referent“ im Stellentitel  ohne weitere Erläuterung zu Aufgaben und Qualifikation sind wenig aussagekräftig und sollten nicht sein.
  • Zu guter Letzt: keine PDF-Anzeigen.

Wer es besser machen will, kommt am 22.03. zum Public Dive Öffentlicher Dienst. Tolle Speaker sprechen über zeitgemäßes Recruiting: www.talentpro.de

 

Das ist nur der erste Streich. Ihr dürft euch auf ein zweites PDF- Fundstück in den nächsten Tagen freuen!

Ich freue mich über Eure Kommentare!

Viele Grüße, Stefan Döring

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